AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Capture Media GmbH

AGB für Kunden

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Capture Media GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.4 Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die nachfolgende Rangfolge:
a) individuelle Vereinbarungen / Einzelverträge
b) Angebote und deren Anlagen
c) diese AGB.

1.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 305b BGB gehen diesen AGB vor.

1.6 Mit der Beauftragung, der Annahme eines Angebots oder der Entgegennahme von Leistungen erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Capture Media GmbH (nachfolgend „Agentur“) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

2.2 Grundlage eines Vertragsschlusses ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem die Leistungen sowie die Vergütung festgehalten sind. Mit der Beauftragung (z. B. per E-Mail oder schriftlich) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Basis dieses Angebots ab.

2.3 Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder
b) die Aufnahme der Leistungserbringung durch die Agentur.

2.4 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich oder als Fixtermin vereinbart wurden. Andernfalls stellen sie lediglich unverbindliche Richtwerte dar.

2.5 An Angebot, Konzepten, Präsentationen, Kalkulationen sowie sämtlichen Unterlagen und Daten behält sich die Agentur sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

2.6 Angaben zu Leistungen (z. B. Maße, Zeiten, technische Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten) sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar.

2.7 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen geschlossener Verträge bedürfen der Bestätigung in Textform, sofern sie nicht individuell vereinbart werden (§ 305b BGB).

2.8 Sofern die Agentur Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen erbringt (z. B. Medienproduktion, Content-Erstellung), wird sie nicht selbst Veranstalter. Veranstalter bleibt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Leistungen

3.1 Die Agentur erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Medienproduktion (Film- und Bewegtbildproduktionen, Event- & Messebespielung, Digitale & Interaktive Medien, Content & Social Media).

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftrag.

3.3 Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

3.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.

3.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte systembedingten technischen Einschränkungen unterliegen, insbesondere hinsichtlich nativer Bildauflösung, Farbtiefe, Farbgenauigkeit sowie struktureller Fehlerfreiheit, weshalb eine unbeschränkte Eignung für den Großformatdruck oder spezifische Verwendungszwecke nicht geschuldet ist. Etwaige Nachbesserungen, Skalierungen (Upscaling) oder manuelle Korrekturen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden als kostenpflichtige Zusatzleistung nach Aufwand abgerechnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

4.2 Zusatzkosten (Drittleistungen, Reisen, Lizenzen etc.) werden gesondert berechnet.

4.3 Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen:
– 50 % bei Beauftragung
– 40 % vor Produktion
– 10 % nach Projektabschluss

4.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

4.6 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages über.

4.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührend sind.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt alle benötigten Inhalte, Materialien und Informationen rechtzeitig und in notwendiger Qualität / Formatierung zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Agentur berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände gesondert zu berechnen.

5.2 Der Kunde sichert zu, dass er alle notwendigen Rechte an bereitgestellten Materialien besitzt.

5.3 Verzögerungen durch den Kunden führen zur Verschiebung von Terminen.

5.4 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Materialien entstehen.

6. Lieferung und Fristen

6.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.

6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Drittanbieter liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.

6.3 Änderungen durch den Kunden können Termine und Kosten beeinflussen.

6.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von der Agentur nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Abnahme

7.1 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
a) der Kunde die Leistung nutzt oder verwertet oder
b) der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 10 Kalendertage nach Bereitstellung, wesentliche Mängel in Textform rügt.

7.2 Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar (insbesondere bei KI-generierten Leistungen, siehe 3.5).

7.3 Die Agentur ist zur Nachbesserung berechtigt. Art und Weise der Nachbesserung erfolgen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.

7.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Stornierung / Rücktritt

8.1 Im Falle der Stornierung durch den Kunden schuldet dieser eine pauschale Entschädigung:
– bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
– bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80 %
– weniger als 7 Tage: 100 %

8.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Haftung

9.1 Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von durch den Kunden vorgegebenen Inhalten, sofern sie diese nicht ausdrücklich rechtlich geprüft hat.

10. Nutzungsrechte / Urheberrecht

10.1 Sämtliche erstellten Inhalte und Materialien bleiben urheberrechtlich Eigentum der Agentur.

10.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung und ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zeitlich, räumlich und inhaltlich.

10.3 Rohdaten (Footage, Projektdateien) werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

10.4 Änderungen durch den Kunden sind ohne Zustimmung unzulässig.

10.5 Die Agentur darf Projekte für Eigenwerbung nutzen.

10.6 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Nutzung keine Rohdaten, offenen Projektdateien oder unbearbeitete Materialien.

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform anzuzeigen.

11.2 Die Agentur hat das Recht zur Nachbesserung.

11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

11.4 Ein Rücktritt des Kunden ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Capture Media GmbH. Bei etwaigen Übersetzungsdifferenzen ist die deutsche Version maßgeblich.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand Juni 2026


AGB für Produktionsdienstleister

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Capture Media GmbH („Auftraggeber“) und ihren Dienstleistern („Auftragnehmer“).

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Auftragnehmer kann den Änderungen innerhalb dieser Frist widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen, sofern sie zumutbar sind und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich verschieben.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche Auftragsbestätigung durch die Capture Media GmbH, oder
b) schriftliche elektronische (z. B. per E-Mail) Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch die Capture Media GmbH, oder
c) Aufnahme der Leistungserbringung auf Grundlage eines Auftrags der Capture Media GmbH.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind mindestens 14 Tage verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Voraussetzungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass erneut auf die AGB hingewiesen werden muss.

3. Leistungsumfang

3.1 Leistungen sind gemäß Angebot, Stand der Technik und geltendem Recht zu erbringen.

3.2 Änderungen des Leistungsumfangs sind nur zulässig, soweit sie für den Auftragnehmer zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Leistung nicht verändern. Mehr- oder Minderkosten sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.

3.3 Der Auftragnehmer ist vollständig verantwortlich für:
a) sein eingesetztes Personal, Subunternehmer und eingesetztes Equipment,
b) die Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Vorschriften,
c) das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Zertifikate.

3.4 Die Beauftragung von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Capture Media GmbH; die Haftung verbleibt beim Auftragnehmer.

3.5 Jede Vertragspartei hat zu Beginn des Vertrages mindestens eine verantwortliche Person zu benennen, die zur Erteilung verbindlicher Weisungen und Entscheidungen befugt ist.

4. Fristen und Leistungserbringung

4.1 Sämtliche vereinbarten Fristen und Termine sind verbindlich. Werden Verzögerungen erkennbar, ist die Capture Media GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

4.2 Im Falle des Verzugs ist die Capture Media GmbH berechtigt:
a) unverzügliche Abhilfe zu verlangen,
b) die Vergütung angemessen zu mindern,
c) nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten,
d) Schadensersatz geltend zu machen.
Bei Event- oder Live-Produktionen ist die Einhaltung von Terminen wesentlich („Time is of the essence“).

4.3 Bei Vorbereitung und Durchführung der Leistung sind Deutsch und Englisch als Produktionssprache vereinbart; im Streitfall hat jedoch Deutsch als rechtlich bindende Sprache Vorrang.

5. Vergütung und Zahlungsfristen

5.1 Vergütung und Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:
a) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung und Projektabschluss zahlbar.
b) Voraus- oder Abschlagszahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
c) Schlussrechnungen setzen eine schriftliche Bestätigung der vollendeten Leistungserbringung voraus.

5.3 Bei Mängeln ist die Capture Media GmbH berechtigt, einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur vollständigen Mängelbeseitigung zurückzubehalten.

5.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Preise als netto in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.5 Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Abtretungen von Geldforderungen bleiben gemäß § 354a HGB zulässig.

5.6 Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet, sofern nichts anderes individuell vereinbart ist.

5.7 Bei einem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB.

6. Qualität und Mängel

6.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass:
a) die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind,
b) sämtliches eingesetztes Equipment den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht,
c) Installationen technisch ordnungsgemäß und betriebssicher ausgeführt sind.

6.2 Mängel sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen.

6.3 Ist zur Sicherung der Produktion eine sofortige Mängelbeseitigung erforderlich, ist die Capture Media GmbH berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.

7. Haftung und Versicherung

7.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung beider Parteien wie folgt beschränkt bei einfacher Fahrlässigkeit: Beschränkung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Höhe ist beschränkt auf maximal die Auftragssumme.

7.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender gesetzlicher Haftung.

7.4 Der Auftraggeber haftet nicht für vom Auftragnehmer ungeprüft übernommene Inhalte, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

7.5 Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder gesetzlich zwingenden Fällen.

8. Freistellung

8.1 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Sämtliche projektbezogenen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Alle von der Capture Media GmbH bereitgestellten Unterlagen, Pläne, Zeichnungen o. ä. sind als vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht an Dritte weitergegeben werden.

9.2 Dem Auftragnehmer ist Referenznutzung nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden. Diese Verpflichtung gilt projektbezogen und ist auf 12 Monate nach Projektende begrenzt.

10. Kundenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für 12 Monate nach Projektabschluss keine direkten Geschäftsbeziehungen mit dem jeweiligen Endkunden aufzunehmen, soweit ihm dieser erst durch den Auftraggeber bekannt wurde.

11. Höhere Gewalt

11.1 Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terroranschläge, Cyberangriffe, Stromausfälle oder vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Vertragspartners) oder auch Schließung des Veranstaltungsortes sind beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten befreit.

11.2 Im Eintretensfall sind Vergütungen ausschließlich für tatsächlich erbrachte Leistungen zu zahlen.

11.3 Projektbezogene Stornoregelungen können gesondert vereinbart werden.

12. Compliance & Verhaltenskodex

12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
a) sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
b) faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen,
c) Anti-Korruptions- und Compliance-Vorgaben zu beachten.

12.2 Verstöße berechtigen die Capture Media GmbH zur außerordentlichen Kündigung.

12.3 Die Parteien setzen für die Leistung und Nutzung KI-gestützte digitale Systeme und Softwarelösungen zur Optimierung von Prozessen und Produktionen ein. Entscheidungen dazu mit gesetzlicher oder sicherheitsrelevanter Tragweite (DSGVO, intl. Serverstandorte, TISAX, etc.) erfolgen ausschließlich durch qualifiziertes Personal der Capture Media GmbH. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO erfolgt nicht.

13. Datenschutz und Urheber- und Nutzungsrechte

13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO sowie sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze.

13.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sein Personal ordnungsgemäß informiert wurde (Art. 13 DSGVO), sowie dass er erforderliche Einwilligungen selbst erteilt hat.

13.3 Die Capture Media GmbH erhält sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung entstehenden Urheber- und sonstigen Nutzungsrechte. Dieses gilt auch, wenn die Vertragserfüllung durch Subunternehmer erfüllt wird, die Rechteübertragung bleibt bestehen.

14. Kündigung

14.1 Die Kündigungs- und Stornierungsbedingungen werden projektspezifisch zwischen den Parteien vereinbart und werden auf dem Angebot des Auftragnehmers gelistet.

14.2 Sofern keine projektspezifischen Stornierungsbedingungen vereinbart sind, gelten die folgenden. Bei Kündigung durch die Capture Media GmbH gelten folgende pauschale Schadensersatzregelungen:
a) Ab Vertragsschluss bis 30 Tage vor Produktions- bzw. Umsetzungszeitpunkt: 20 % der vereinbarten Vergütung,
b) 29 bis 10 Tage vor Produktions- bzw. Umsetzungszeitpunkt: 40 % der vereinbarten Vergütung,
c) 9 bis 4 Tage vor Produktions- bzw. Mietbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung,
d) Weniger als 4 Tage vor Produktions- bzw. Mietbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Die Pauschalen berücksichtigen den typischerweise entstehenden Schaden. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

14.3 Ersparte Aufwendungen sind von der vereinbarten Vergütung abzuziehen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

14.4 Eine Verschiebung des Termines zur Produktion durch den Kunden gilt grundsätzlich nicht als Kündigungsgrund.

14.5 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, dieses gilt insbesondere, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Capture Media GmbH. Bei etwaigen Übersetzungsdifferenzen ist die deutsche Version maßgeblich.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand Juni 2026